Vermieter alarmiert :
Verstoßen Klingelschilder gegen die DSGVO?

Lesezeit: 3 Min.
Namensschilder an einem Wohnhochhaus in Köln
Datenschutzgrundverordnung – das klingt nach digital, online, vernetzt. Doch ausgerechnet das analoge Klingelschild soll dagegen verstoßen. Klingt absurd? Nicht für einen deutschen Eigentümerverband – und die Österreicher.

Verstößt das Klingelschild eines Mieters an der Haustür gegen die Datenschutzgrundverordnung? Über diese Frage ist ein heftiger Streit entbrannt. Der Immobilien-Eigentümerverband Haus&Grund empfiehlt aktuell seinen Mitgliedern, vorsorglich die Namensschilder zu entfernen. Nur so könne sichergestellt sein, dass die Privatsphäre der Mieter gewährleistet und Bußgelder in Millionenhöhe für den Vermieter vermieden würden, zitiert die „Bild“-Zeitung“ Verbands-Präsident Kai Warnecke.

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